Wir betreuen Sie in Sachen Finanzierungshilfe


Sie suchen eine erfahrene Ansprechpartnerin, die Finanzierungshilfe bei Ihrer selbstständigen (z.B. als Arzt) oder anderen Tätigkeit leistet?

Als erfahrene Steuerberaterin kann ich Ihnen bei der Erstellung der für die Bank benötigten Existenzgründungsunterlagen, von Finanzierungsunterlagen für neue Geräte etc. und Selbstauskünften behilflich sein. Durch meine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Finanzierungshilfe stehen kompetente Bankpartner zur Verfügung.

Sie finden mein Büro in Bochum, die Finanzierungshilfe erfolgt jedoch im gesamten Raum Nordrhein-Westfalen und in Sachsen im Raum Leipzig, Torgau, Riesa. Mir als Steuerberaterin ist es vor allem wichtig, meinen Mandanten im Bereich der Finanzierungshilfe in den Grundlagen der Finanzierung behilflich sein zu können und Ihnen einen guten Start Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Zudem sollen gesunde Unternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, die Möglichkeit erhalten, Bürgschaften vom Bund zu bekommen. Durch die Finanzierungshilfe ist es vielen Unternehmern möglich, zukünftige Anschaffungen oder Umstrukturierungen im Unternehmen effizient zu planen und durchzuführen. Denn im Rahmen der Finanzierungshilfe ist es möglich, Vorgänge im vorab genau zu kalkulieren.

Durch diesen Aspekt der Finanzierungshilfe wird es gerade für kleinere oder mittelständische Unternehmen erheblich einfacher, den Einsatz der finanziellen Mittel zu planen. Die Existenzgründungsberatung schließt die Überprüfung der passenden Rechtsform mit ein. Wir überprüfen bzw. erstellen als Steuerberater Finanzierungspläne für das Vorhaben zur Unternehmensgründung. Wir engagieren uns für Ihre Finanzierungshilfe bzw. stellen Kontakte zu Geldgebern her. Als Steuerberater informieren wir über steuerliche Vorteile. Selbstverständlich gehören hierzu Hinweise auf anstehende Behördengänge.

Die Finanzierungshilfe besitzt für meine Mandanten aus mittelständischen Betrieben eine besondere Bedeutung. Eine solide Eigen- und Fremdkapitalausstattung ist die Basis für den Erfolg eines mittelständischen Unternehmens. Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft besteht die Möglichkeit, für eine Reihe von verschiedenen Investitionen öffentliche Fördermittel in Form einer Finanzierungshilfe zu beantragen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Möglichkeit der Finanzierungshilfe.

Im Rahmen des Konjunkturpakets sollen Unternehmen, die aktuell nicht mehr über ihre Hausbanken einfach Kredite erhalten können, eine Finanzierungshilfe beziehen können. Dazu kann das staatliche Kredit- und Bürgschaftsprogramm bei der KfW Bankengruppe angesprochen werden. Damit ergibt sich eine zusätzliche Finanzierungshilfe wegen der zurückhaltenden Kreditvergabe der Banken.

Die Zurückhaltung der Geldinstitute bei der Kreditvergabe zu Finanzierungshilfen ist kein wichtiger Faktor, wenn Sie das Konjunkturprogramm der Bundesregierung nutzen. Die Förderbank des Bundes und der Länder, die KfW, verhilft mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zu zinsgünstigen Darlehen als Finanzierungshilfe. Bei allen KfW-Krediten ist Ihre Hausbank Ansprechpartner für die Abwicklung. Fragen Sie Ihre Hausbank gezielt nach KfW-Darlehn zur Finanzierungshilfe.

Für die Finanzierung der Selbständigkeit oder einer Investition zur Erhaltung des Betriebes bietet die öffentliche Hand verschiedene Finanzierungshilfen an. Die Mehrzahl dieser Förderprogramme zielen auf die freien Berufe ab.